Erste Vorbereitungen
Als Vorbereitung einer Wiesenansaat oder Wiesenaufwertung ist zu prüfen, ob und welche der folgenden rechlichen und organisatorischen Schritte im Einzelfall relevant sind:
Welche Flächennutzerinnen und Flächennutzern müssen mit eingebunden werden?
Die Aufwertung des Artenspektrums einer Wiese erfordert die Zustimmung und Zusammenarbeit der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die als Hauptansprechpersonen für die Herstellung artenreichen Grünlandes fungieren. Ein Beratungsgespräch kann den Prozess einleiten.
Ist die Untere Naturschutzbehörde über das Vorhaben informiert?
Die Untere Naturschutzbehörde sollte frühzeitig einbezogen werden, da sie wertvolle Zusatzinformationen über Flächennutzung, geeignete Spenderwiesen und Fördermöglichkeiten liefern kann. Diese Informationen sind wichtig, um eine Übernutzung der Spenderwiesen und eine Schädigung der dortigen Populationen zu vermeiden.
Welchen Schutzstatus weisen Spender- und Ansaatfläche auf?
Bei geplanten Maßnahmen in Naturschutzgebieten oder auf gesetzlich geschützten Flächen müssen die naturschutzrechtlichen Auflagen beachtet und der Schutzstatus der Flächen geprüft werden. Die Unteren Naturschutzbehörden unterstützen und sind bei Bedarf diejenigen, die eine explizite Genehmigung erteilen können.
Gibt es Bewirtschaftungsauflagen oder weitere Flächenauflagen?
Vor der Maßnahmendurchführung ist mit den Flächenbewirtschaftenden zu klären, ob auf den anzusäenden oder den Spenderwiesen Auflagen liegen. Dazu zählen Bewirtschaftungsvorgaben aus Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die über den Zeitpunkt des Befahrens und der Bewirtschaftung entscheiden. Weiterhin ist das Grünlandumbruchverbot zu beachten. Diese Auflage ist für Flächen mit einer Größe von 500 Quadratmetern relevant, deren Grasnarbe zur Ansaat zerstört werden soll. Die Bestimmungen in den Bundesländern sind aber verschieden. Darum wird empfohlen mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und den Sachverhalt zu klären. Es gibt über die agrarpolitischen und Naturschutzbestimmungen hinaus weitere Flächenauflagen, die bei der Wiesenrenaturierung greifen. Dazu zählt beispielsweise ein Veränderungsverbot der Flächenstruktur. Weitere Auflagen können in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten oder Schutzgebieten des Naturschutzes anfallen sowie bei Bodenmodellierungen zur Standortaufwertung.