Finanzierung von Grünlandrenaturierung
Ohne die notwendigen finanziellen Mittel ist selbst die beste Idee kaum umsetzbar. Lokale Landschaftspflegeverbände können wertvolle Unterstützung bieten, indem sie über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten informieren und wichtige Kontakte vermitteln.
Im Folgenden gibt es einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten durch öffentliche und private Mittel. Ausführlichere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten der Grünlandrenaturierung in Kapitel 5 im DVL-Praxisleitfaden für eine erfolgreiche Grünlandrenaturierung.
Wiederherstellung über investive Naturschutzmaßnahmen
In manchen Bundesländern wird die Artenanreicherung artenarmen Grünlands durch Maßnahmen des investiven Naturschutzes der extensiven Grünlandnutzung gefördert. Programme wie die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien in Bayern und die Landschaftspflegerichtlinie in Baden-Württemberg beinhalten die die Möglichkeit, Artanreicherung im Grünland zu fördern.
Nicht alle Bundesländer bieten derzeit eine Förderung für die Grünlandrenaturierung an, insbesondere wenn die Verantwortung des Landes für bestimmte Grünlandlebensraumtypen nach FFH-Richtlinie keine großen Flächenumfänge betrifft. Als besonderes Beispiel für eine gezielte Förderung der Wiederherstellung von Grünland-Lebensraumtypen sei auf die Rückholverträge in Baden-Württemberg verwiesen.
Hinweis zu Zuständigkeiten
Ansprechpartner für Förderungen sind die Unteren Naturschutzbehörden, die auch über Änderungen informieren können.
Förderung einer extensiven (Folge-) Nutzung von Grünland
Die Folgenutzung von artenreichem Grünland nach der Wiederherstellung wird in allen Bundesländern durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert, einschließlich der Vertragsnaturschutzprogramme.
In Schleswig-Holstein werden Aufwertungsmaßnahmen artenärmeren Grünlands als Startmaßnahme in entsprechende Pflegeauflagen integriert. Dafür wird ein Vertragsmuster genutzt, das zwei Vertragsoptionen umfasst, die Entwicklungspflege für die Neuansaat gesetzlich geschützter Biotope und die Erhaltungspflege für bereits als Biotoptyp „Arten- und strukturreiches Dauergrünland“ erfasste Flächen. Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Angestrebt wird eine kontinuierliche Verlängerung der Verträge jeweils um 5 Jahre im Sinne eines nachhaltigen freiwilligen Naturschutzes.
Auch in Bayern und Baden-Württemberg gibt es entsprechende Förderungen.
Hinweis zu Zuständigkeiten
Zuständige Behörden sind meist die Unteren Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden, unterstützt von Landschaftspflegeverbänden und Beratern für Biodiversität.
Ausgleichsmittel, Ökokonto, Ersatzgelder
Die Renaturierung von Wiesen kann als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 BNatSchG) erfolgen, um Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bauprojekte zu kompensieren. Über Ökokonten können Renaturierungen “im Voraus” als Kompensationsmaßnahmen umgesetzt und später auf Bauvorhaben angerechnet werden. Viele Bundesländer haben zudem Kompensationsflächenpools eingerichtet, bei denen Kommunen oder Naturschutzorganisationen Wiesenrenaturierungen vornehmen, die Projektentwickelnde zur Kompensation nutzen können.
Hinweis zu Zuständigkeiten
Ansprechpartner sind die Unteren Naturschutzbehörden, die bei Bedarf auch an andere zuständige Behörden verweisen können.
Weiterführende Literatur
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, BfN
LEADER und Regionalbudget
Das LEADER-Programm der EU fördert seit den 1990er Jahren innovative Projekte zur ländlichen Entwicklung, um wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen zu bewältigen. Das Regionalbudget ist ein ergänzendes Förderinstrument innerhalb des LEADER-Programms in Deutschland. Es ermöglicht den LEADER-Regionen, kleinere Projekte flexibel und unbürokratisch bis zu einer Förderhöhe von 20.000 Euro zu unterstützen. Über die Vergabe von Fördergeldern können sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAGs) eigenständig entscheiden ("Bottom-up-Ansatz"). Eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) bildet die Basis für Förderanträge und ordnet Projektideen regionalen Zielen zu. Ein Hauptziel des Programms ist der Umwelt- und Klimaschutz.
Wiesensamensammler für den LPV Rheingau-Taunus
Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband führt der Landschaftspflegeverband (LPV) Rheingau-Taunus seit vielen Jahren Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt und Futterqualität auf Grünlandstandorten durch geeignete Regiosaatgutmischungen und Aussaattechniken durch. Um die Nutzung von lokalem, sogenanntem autochthonem Saatgut zu fördern und die Kosten im Vergleich zur dauerhaften Verwendung von Regiosaatgut zu senken, kümmerte sich der LPV Rheingau-Taunus um die Finanzierung eines handgeführten, selbstfahrenden Wiesensamensammlers über das in LEADER integrierte Regionalbudget. Der LPV entschied sich nach einem Kostenvergleich der auf dem Markt erhältlichen Maschinen für den Wiesensamensammler WIESEFIX. Damit können die Samen aus dem reifen Kräuter- und Gräserbestand der vom LPV kartierten und prämierten Spenderflächen mit bis zu 100 Arten pro Wiese effektiv ausgebürstet und für die Nachsaat von artenarmen Grünlandstandorten genutzt werden. Die Förderung für den WIESEFIX betrug 80 % der Nettokosten, 20 % mussten aus Eigenmitteln finanziert werden.
Ein weiteres über LEADER-gefördertes Vorhaben ist das Projekt „100 Auen - 100 Arten“ des LPV Unterallgäu.
Hinweis
Der LPV Rheingau-Taunus ist in der Ökomodellregion “Nassauer Land” aktiv, die sich intensiv um die Belange des ökologischen Landbaus kümmert. Damit geht eine besondere Verantwortung einher, die Ökologie der Region zu bewahren, da diese weit in den Tourismus und die Daseinsvorsorge hinein wirkt.
Weiterführende Literatur
„Wiesen und Weiden artenreich anlegen - Praxisleitfaden für eine erfolgreiche Grünlandrenaturierung“ vom DVL (2025), Nr. 32 der DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“
LEADER-Förderung, aus ‚Fördermittel-Wissenswert: Förderung für Vereine, Verbände und Organisationen‘
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Private Stiftungen und Projektmittel
Verschiedene Stiftungen wie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und regionale Naturschutzfonds fördern Projekte zur Wiesenrenaturierung, oft mit projektgebundener Finanzierung für innovative Naturschutzansätze. Die EU unterstützt solche Projekte über das LIFE-Programm, das Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutzprojekte finanziell fördert, wobei der Förderanteil meist 50% beträgt.
Im EU-LIFE-Wiesenvögel-Projekt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden beispielsweise spezielle Renaturierungsmaßnahmen für Wiesenbrüter den Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz und Rotschenkel umgesetzt, die auf artenreiche, extensiv genutzte Feuchtwiesen angewiesen sind.
Spenden, Patenschaften und Ökologische Aufwertung durch Unternehmen
Naturschutzorganisationen wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Heinz-Sielmann-Stiftung bieten Patenschaftsmodelle an, die langfristigen Schutz und Pflege von Wiesenflächen ermöglichen. Unterstützer können finanziell beitragen oder sich aktiv an Renaturierungsmaßnahmen wie Pflanzaktionen und Pflegearbeiten beteiligen und so langfristig ihre Verbindung zu den zu schützenden Lebensräumen stärken.
Immer mehr Unternehmen integrieren ökologische Projekte in ihre Corporate Social Responsibilty (CSR)-Strategien, unterstützen Naturschutzprojekte finanziell und ermöglichen Mitarbeitenden aktiv mitzuwirken. Ein Beispiel für ein solches Engagement ist die Commerzbank, die sich seit mehreren Jahren am Bergwaldprojekt e.V. beteiligt. Über das sogenannte “Corporate Volunteering” können die Mitarbeitenden aktiv bei Maßnahmen zur Biotoppflege oder bei Renaturierungen mithelfen.