Grünlandrenaturierung in der Praxis

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) regelt das Inverkehrbringen von Saatgut und gilt sowohl für angebaute Mischungen als auch für Saatgut, das mittels Wiesendrusch, Heudrusch, Ausbürsten oder anderer Verfahren direkt geerntet wird. Für das Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken, dazu zählen das Anbieten, Vorrätighalten, Feilhalten und Abgeben im Rahmen eines Gewerbes, ist eine Genehmigung erforderlich. 

Material, das von einem Landwirt oder einer Institution für ein Projekt geerntet und im Rahmen dieses Projektes ausgebracht wird, gilt nicht als in Verkehr gebracht und benötigt keine Genehmigung. Dies gilt auch, wenn ein Dienstleister das Material ausbringt, solange er nicht Eigentümer wird. Erst bei einer Weitergabe mit Eigentümerwechsel, auch wenn diese unentgeltlich erfolgt, ist eine Genehmigung für das Inverkehrbringen einzuholen.

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