Artenfilter für unkontrollierte Ausbringung
Die ErMiV gewährleistet, dass Regiosaatgutmischungen individuell dem Standort und dem Ursprungsgebiet entsprechend zusammengestellt werden können, was bei frei verkäuflichem Saatgut nicht möglich ist.
Um dem Abhilfe zu schaffen, wurde 2010 im Rahmen eines Forschungsprojektes der DBU der sogenannten “Artenfilter” entwickelt. Der Artenfilter prüft Pflanzenarten nach einem Kriterienkatalog auf ihre Eignung als Regiosaatgut. Arten, die alle aufgeführten 11 Kriterien erfüllen, werden in die Positivliste aufgenommen und damit für das jeweilige Ursprungsgebiet freigegeben, während ungeeignete Arten unter Umständen noch als naturraumbezogenes Saatgut verwendet werden können. So soll sichergestellt werden, dass bei unkontrollierter Ausbringung, wenn also die Zielfläche nicht bekannt ist oder das Saatgut aus dem Baumarkt bezogen wurde, das regionale Artenspektrum nicht verfälscht wird.
Mittlerweile bleibt der Artenfilter allerdings oft nicht mehr auf seinen ursprünglichen Zweck beschränkt. Auch gezielte regionale Ansaatvorhaben, bei denen die Zielfläche bekannt ist oder FFH-Lebensraumtypen wiederhergestellt werden sollen, werden diesen Einschränkungen unterworfen. Ebenso wird als Vorgabe bei der Sammlung von Arten zur Weitervermehrung auf die häufigen Arten im Artenfilter beschränkt. Der Rückgang gefährdeter Arten wird damit weiter verschärft. Viele typische Pflanzenarten, die für den Lebensraumcharakter und die daran gebundenen Insektenpopulationen wichtig sind, werden gezielt aussortiert. Die Landschaftspflegeverbände, der DVL und viele andere Organisationen leisten hier Informationsarbeit, um unsere bunten, typischen Wiesen nicht weiter zu verlieren.