Grünlandrenaturierung in der Praxis

Grünlandumbruchverbot

Grünlandumbruch muss sowohl aus naturschutz- als auch aus förderrechtlicher Sicht betrachtet werden. Für eine erfolgreiche Artenanreicherung von Grünland ist oft eine vollständige Zerstörung der Grasnarbe notwendig, was immer wieder zu Genehmigungsproblemen führt. 

Naturschutzrechtlich gilt für umweltsensibles Dauergrünland ein Umwandlungsverbot, das mechanische Zerstörung der Grasnarbe untersagt. Dies bedeutet, dass die notwendigen Maßnahmen zur Renaturierung durch fach- und prämienrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands eingeschränkt werden.

Förderrechtlich sind die Voraussetzungen für Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) relevant, die ein Grünlandumbruchverbot beinhalten. Das GAP-Konditionalitätsgesetz verpflichtet Betriebsinhaber, die Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand einzuhalten. Ein Grünlandumbruch kann zu einem Verlust der Agrarförderung führen, wenn keine Ausnahmetatbestände vorliegen. Ausnahmen können aus Umwelt- und Naturschutzgründen gewährt werden. 

Umgang mit dem Grünlandumbruchverbot

Beispiele aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zeigen, wie mit den naturschutz- und förderrechtlichen Vorgaben umgegangen werden kann, um die Wiederherstellung von Grünland zu gewährleisten.

Umbruchlose Grünlanderneuerung

Ist ein Umbruch der Grünlandflächen nicht möglich oder erwünscht, können umbruchlose Verfahren zur Anwendung kommen, um aus artenarmen Flächen artenreiche Wiesen und Weiden wiederherzustellen. Dadurch wird der Pflanzenbestand geschont und der Boden für das Einbringen der Zielvegetation zugleich bestmöglich vorbereitet. Der Erhalt der Fläche ist dem Umbruch in der Regel vorzuziehen und erfordert möglicherweise situationsangepasste Aufwertungsverfahren wie beispielsweise eine kleinflächige Streifeneinsaat. Mehr erfahren

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass umbruchlose Verfahren eine erfolgreiche Übersaat mit artenreichem Saatgut in bestehendem Grünland erheblich erschweren können, da sich erwünschte, aber konkurrenzschwache Arten im dominanten Grünlandbestand möglicherweise nicht etablieren können.

 

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